Förderungen

Die Praxis wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds im Programm Sachsen-Anhalt Weiterbildung Betrieb gefördert. Die Förderung besteht aus drei Teilen:

    1. 1. Qualifizierung eines/er Mitarbeiter/in zur zertifizierten Abrechnungsmanager/in. Ziel ist die Schaffung eines neuen Verwaltungsarbeitsplatzes in der Abrechnung der Praxis. Hier werden die gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Kenntnisse der zahnärztlichen Abrechnung erlernt.
    1. 2. Teilnahme eines Zahnarztes am Curriculum Implantologie mit Ablegung einer Abschlussprüfung. Durch die Qualifizierung wird das Leistungsspektrum der Praxis erweitert und damit zukünftig ein zusätzlicher Arbeitsplatz für eine für eine Mitarbeiterin geschaffen.
    1. 3. Qualifizierung eines Mitarbeiters zum zertifizierten Praxismanager. Ziel ist die Straffung der Praxisabläufe, die Einführung eines praxisspezifischen QM-Systems, die betriebswirtschaftliche Analyse der Praxisabläufe und die Erarbeitung neuer Marketingstrategien.